Geltungsbereich der Datenschutzregelung

Diese Regelung betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern innerhalb Deutschlands sowie der Europäischen Union.
Sie findet Anwendung, wenn Waren oder Dienstleistungen für Personen in der EU bereitgestellt werden oder deren Verhalten analysiert wird, unabhängig vom Ort der Datenverarbeitung.
Erfasst werden sowohl digitale als auch strukturierte physische Daten.
Rein private oder familiäre Datenverarbeitungen fallen nicht unter diese Bestimmungen.

Grundsätze der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung folgender Prinzipien
Rechtmäßigkeit, Transparenz und faire Verarbeitung
Zweckbindung und Beschränkung auf notwendige Daten
Datenminimierung sowie Sicherstellung der Richtigkeit
Begrenzte Speicherdauer entsprechend dem Verarbeitungszweck
Schutz vor unbefugtem Zugriff durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen

Diese Anforderungen entsprechen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung.

Rechte der betroffenen Personen

Nutzer haben das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten sowie deren Berichtigung.
Es besteht die Möglichkeit, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen.
Darüber hinaus kann die Verarbeitung eingeschränkt oder ihr widersprochen werden.
Ein Anspruch auf Datenübertragbarkeit kann geltend gemacht werden.
Erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung berührt wird.
Für minderjährige Personen ist eine Zustimmung durch Erziehungsberechtigte erforderlich.

Verpflichtungen von Auftragsverarbeitern

Externe Dienstleister wie Logistik, Support oder Hosting handeln ausschließlich auf dokumentierte Weisung.
Sie sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten umzusetzen.
Unterstützung bei der Wahrnehmung von Nutzerrechten ist sicherzustellen.
Datenschutzvorfälle müssen entsprechend gemeldet werden.
Verarbeitungstätigkeiten sind zu dokumentieren.
Falls erforderlich, wird eine verantwortliche Stelle für Datenschutz benannt und mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abgestimmt.

Datenübermittlung außerhalb des EWR

Bei Übertragungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums werden geeignete Schutzmechanismen eingesetzt.
Dazu zählen Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission oder Standardvertragsklauseln.
Ergänzend können Maßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen angewendet werden.

Einhaltung und Umsetzung

Die Datenverarbeitung wird so gestaltet, dass Nutzer jederzeit Kontrolle über ihre Informationen behalten.
Transparente Prozesse sowie klar definierte Verantwortlichkeiten unterstützen die Einhaltung der Datenschutzanforderungen.
Technische und organisatorische Maßnahmen dienen dazu, Risiken für die Privatsphäre zu minimieren.

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